Waffenrecht

Zum Werk Das Waffenrecht gliedert sich in zwei Gesetze:das Waffengesetz sieht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Regelungen für die Waffenbesitzer vordas Beschussgesetz regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition zur Sicherheit der VerwenderBeide Gesetze werden auch in dieser Auflage in bewährter Weise praxisnah und umfassend kommentiert. Darüber hinaus werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Beschussverordnung (BeschussV) und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) kommentiert. Vorteile auf einen Blickmit Erläuterungen des Waffenregister-Gesetzes (WRG) und zugehöriger Durchführungsverordnungpraxisnahe Kommentierung des gesamten Waffenrechts: Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, Beschussgesetz, Beschussverordnung, KriegswaffenkontrollgesetzAbdruck der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und der Vordrucke nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes Zur Neuauflage In der 11. Auflage sind folgende Gesetzesänderungen enthalten:die Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnungdas Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundesdas Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundesdas Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sowiedas Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften. Insbesondere das letztgenannte Gesetz hat zu umfangreichen Änderungen des Waffengesetzes geführt, die in der Neuauflage berücksichtigt werden mussten. Insbesondere zu nennen sind hier die Neufassung des § 38 (Ausweispflichten) sowie die Einführung des § 39a (Verordnungsermächtigung). Auch das 3. WaffRÄndG vom 17.2.2020 hat in der Neuauflage Berücksichtigung gefunden. Es ist in großen Teilen am 1.9.2020 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 über die Kontrolle des Erwerbs von Waffen. Mit diesem Gesetz werden drei Ziele verfolgt:der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werdensämtliche Schusswaffen sollen künftig vom Zeitpunkt der Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden könnendie Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden (u.a. durch Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen). Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte, Förster, Jagdvereine, Waffenbesitzer.

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