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Von der Armenfürsorge zur sozialen Hilfe
In Graubünden war die Armenfürsorge zunächst eine Aufgabe der Gemeinden. Diese waren damit oft überfordert. Das Niederlassungsgesetz von 1874 berechtigte neu die politischen Gemeinden, die Fürsorge anstelle der Bürgergemeinden wahrzunehmen. Vielerorts blieb aber lange unklar, von welcher «Gemeinde» die Fürsorgelasten zu tragen waren. Der Kanton seinerseits trat erst spät als Akteur in der sozialen Hilfe auf. Er unterstützte viele «Defizitgemeinden» ...

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