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Die kartellrechtliche Kontrolle von Energienetzentgelten
Seit Einführung der Sektorregulierung unterliegen Strom- und Gasnetzentgelte einer regulierungsbehördlichen Vorabkontrolle. Aufgrund ihrer in aller Regel sehr starken Marktposition kommen die Betreiber von Strom- oder Gasnetzen daneben auch als Adressaten des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots in Betracht. Eine parallele Anwendung von Kartell- und Regulierungsrecht birgt allerdings die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, etwa wegen Zielkonflikten der Rechtsmaterien. Johann Ante geht vor diesem Hintergrund der ...

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