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Die Berücksichtigung der individuellen Entwicklung bei der Auslegung strafrechtlicher Normen am Beispiel des dolus eventualis
Die Autorin nimmt interdisziplinäre wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anlass, um sich mit der Berücksichtigung von Entwicklungs- und Reifeprozessen innerhalb strafrechtlicher Bewertungen des allgemeinen Strafrechts zu befassen. Nicht die Diskussion von Altersgrenzen, sondern die entwicklungs- und altersangemessener Auslegung des allgemeinen Strafrechts ist Gegenstand der Arbeit. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Verlängerung der Entwicklungsphase Jugend konstatieren, werden in Beziehung zu den kriminologischen Erkenntnissen ...

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