1 Ergebnis.

Historische Entwicklungslinien des Wohnraummietrechts
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wohnten etwa 85 bis 90 % der Bevölkerung zur Miete und insbesondere die qualitativen Wohnverhältnisse waren vielerorts mangelhaft. Nichtsdestoweniger enthielt das Bürgerliche Gesetzbuch bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 kein spezielles Wohnraummietrecht und kaum zwingende Vorschriften. Unter dem Druck des Ersten Weltkrieges wurden dann erstmals sondergesetzliche Regelungen zum Schutz von Mietern erlassen. Dieses späte ...

134,00 CHF