1 Ergebnis.

Zur Reformbedürftigkeit des Embryonenschutzgesetzes
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 setzt der reproduktionsmedizinischen Methodenwahl strafrechtliche Grenzen. Die Auslegung des Gesetzes verunsichert aber die Ärzte: Wie dürfen oder müssen sie im Rahmen der derzeit praktizierten Dreierregel mit überzähligen Embryonen umgehen, dürfen diese unversorgt stehen gelassen werden oder müssen sie auf unbestimmte Zeit eingefroren werden? Dürfen zukünftig äußerliche und/oder genetische Auswahlverfahren wie die Blastozystenauswahl oder die Präimplantationsdiagnostik ...

105,00 CHF