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Bürgerliches Recht Schuldrecht, Allgemeiner Teil
Von den Zweigen des Bürgerlichen Rechts kommt der Wirtschaftswissen­ schaftler mit dem Recht der Schuldverhältnisse am häufigsten und intensiv­ sten in Berührung, obwohl nicht alle dort zu behandelnden Fragen für ihn die gleiche Bedeutung haben wie für den Juristen. Diese Umstände stellen dem Verfasser vor allem zwei Aufgaben: Einmal muß eine Darstellung für den Wirtschaftswissenschaftler einen Abriß des gesamten Rechtsstoffes ...

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Bürgerliches Recht Schuldrecht, Besonderer Teil
Von allen Gebieten des Burgerlichen Rechts ist fur den Wirtschaftswissen­ schaftler der Besondere Tell des Rechts der SchuldverhaItnisse eines der wichtigsten, vielleicht sogar das bedeutsamste. Denn unter den dort auf­ gezahlten, sehr heterogenen Materien begegnet ihm taglich in der Praxis der Kauf-, Miet-, Dienst-, Werkvertrag sowie das Recht der unerlaubten Hand­ lungen in seinen vielfachen Auspragungen der juristischen Gegenwart. Darum ...

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