Bürgerliches Recht Schuldrecht, Allgemeiner Teil
Von den Zweigen des Bürgerlichen Rechts kommt der Wirtschaftswissen schaftler mit dem Recht der Schuldverhältnisse am häufigsten und intensiv sten in Berührung, obwohl nicht alle dort zu behandelnden Fragen für ihn die gleiche Bedeutung haben wie für den Juristen. Diese Umstände stellen dem Verfasser vor allem zwei Aufgaben: Einmal muß eine Darstellung für den Wirtschaftswissenschaftler einen Abriß des gesamten Rechtsstoffes ...
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Bürgerliches Recht Schuldrecht, Besonderer Teil
Von allen Gebieten des Burgerlichen Rechts ist fur den Wirtschaftswissen schaftler der Besondere Tell des Rechts der SchuldverhaItnisse eines der wichtigsten, vielleicht sogar das bedeutsamste. Denn unter den dort auf gezahlten, sehr heterogenen Materien begegnet ihm taglich in der Praxis der Kauf-, Miet-, Dienst-, Werkvertrag sowie das Recht der unerlaubten Hand lungen in seinen vielfachen Auspragungen der juristischen Gegenwart. Darum ...