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Die Europäisierung des Vertrauensschutzes
Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Leistungen erfolgt nach nationalem Recht. Hierfür hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrfach Kriterien aufgestellt, die den Vertrauensschutz des Begünstigten einschränken. Nach einer Analyse dieser Rechtsprechung werden die dadurch entstehenden Konflikte bei der Anwendung der 48, 49a VwVfG sowie die bisherigen Lösungsvorschläge dargestellt. Auf der Basis eines Rechtsvergleichs der Rechtslage in den großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ...

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