Anspruchskonkurrenz bei grenzüberschreitendem Lebenssachv...
Während vertragliche und deliktische Ansprüche im deutschen Recht frei miteinander konkurrieren, ist dies in Frankreich nicht der Fall: Bei Vorliegen eines Vertrags ist dort grundsätzlich ein Rückgriff auf das Deliktsrecht nach dem Prinzip des non-cumul des responsabilités ausgeschlossen. Andreas Betzelt untersucht das Internationale Privat- und Zuständigkeitsrecht daraufhin, ob sich die für reine Inlandsachverhalte jeweils etablierte Konkurrenzregel auf grenzüberschreitende Lebenssachverhalte übertragen ...