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Personelle Strafgewalt
Das Staatsangehörigkeitsprinzip stellt nach dem Territorialitätsprinzip das zweitbedeutendste völkerrechtliche Geltungsprinzip dar. In Anwendung dieses Prinzips und unter Berufung auf eine besondere tatsächliche Nähebeziehung beansprucht der deutsche Gesetzgeber traditionell Strafgewalt über Auslandstaten durch und gegen eigene Staatsangehörige. Angesichts weitreichender Migrationsbewegungen wird der Annahme einer besonderen Nähebeziehung aber zunehmend der Boden entzogen und es drängt sich die Frage auf, ob die Anknüpfung ...

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