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Der Patientenwille
Zum Werk Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen. In der Broschüre werden anschaulich und übersichtlich dargestellt:die gültige Rechtslage (z.B. die Bedeutung von Patientenverfügungen)die Grundsätze ärztlichen Handelns am Lebensende (z.B. Indikation, Therapieziel, standesrechtliche Regeln, medizinethische Leitwerte)der Streit über die Bedeutung des mutmaßlichen Willens und subjektiven Patientenwohlsdie konkrete Ermittlung des mutmaßlichen Willens und ...

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