1 Ergebnis.

Staudingers Kommentar BGB Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)
AGB-Recht 2" (2022) geht auf die aktuellen Entwicklungen bei der AGB-Gestaltung und -Kontrolle wichtiger Vertragstypen ein. Beispiel Bankrecht: erstmalige OLG-Entscheidung zur Nichtabnahmegebühr ("break-up-fee"), allgemeiner Ausschluss der Umlegung des mit der Führung von Basiskonten verbundenen Zusatzaufwands allein auf die Inhaber von Basiskonten oder Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktionsklausel in AGB-Banken und -Sparkassen durch den BGH.

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