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Die Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft
Die in Art. 189 Abs. 4 EGV vorgesehene Entscheidung ist neben der Verordnung und der Richtlinie eines der wichtigsten Handlungsinstrumente im Rechtsetzungssystem der EG. Ihre größte praktische Bedeutung liegt im Bereich des externen gemeinschaftsunmittelbaren Verwaltungsvollzuges gegenüber Mitgliedstaaten, Unternehmen und Individuen. Entscheidungen werden hier insbesondere auf dem Gebiet des EG-Wettbewerbsrechts, der Aufsicht über die nationale Beihilfepraxis, der gemeinschaftlichen Handels-, Landwirtschafts- und ...

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