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Inhalt und Reichweite der Freistellung gemäß § 110 EnWG - Wettbewerb im geschlossenen Verteilernetz
Die Regulierung von Energieversorgungsnetzen bedeutet für die Netzbetreiber einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Für Netze abseits der allgemeinen Versorgung hatte der deutsche Gesetzgeber versucht, durch die weitgehende Regulierungsfreistellung von Objektnetzen nach § 110 EnWG a.F. einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis der Netzregulierung und den Interessen der Objektnetzbetreiber zu schaffen. Nachdem der Europäische Gerichtshof in seiner "Citiworks"-Entscheidung jedoch einen Verstoß ...

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