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Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften gemäß Artikel 137 Absatz 3 Satz 1 der Weimarer Reichsverfassung
Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften wurde zu Beginn der Weimarer Republik Gegenstand einer lebhaften Diskussion. Viele fürchteten, die neue Verfassung würde die Sonderstellung der Kirchen schmälern. Tatsächlich reichten die Vorstellungen für das neue staatskirchenrechtliche System von einer klaren Trennung von Staat und Kirche mit Abschaffung jeglicher Sonderrechte der Religionsgesellschaften bis hin zum Wunsch, längst vergangene staatskirchenrechtliche Systematiken in Teilen wieder einzuführen. ...

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