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Die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung in der Schweiz am Beispiel der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern
Die Schweiz vermeidet eine internationale Doppelbesteuerung als Ansässigkeitsstaat sowohl durch Befreiung von ausländischen Erträgen bzw. Vermögen von der schweizerischen Besteuerung als auch durch Anrechnung von ausländischen Quellensteuern an die schweizerischen Einkommens- bzw. Gewinnsteuern. Die Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zur Steueranrechnung sind dabei nicht unmittelbar anwendbar, sondern müssen in einem weiteren Schritt von der Schweiz landesrechtlich konkretisiert werden. Die ...

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