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Das neue Bauvertragsrecht
Zum Werk Seit Frühjahr 2016 liegt der Vorschlag zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vor. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sollen nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB sollen um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags soll ebenso geregelt werden, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem soll das ...

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