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Die Anwendung des völkerrechtlichen Minderheitenrechts in Frankreich
Das Minderheitenrecht ist durch ein Paradoxon charakterisiert: Trotz der Ablehnung einer einheitlichen Definition durch die Staatengemeinschaft entwickeln sich allmählich Rechtsgrundsätze und subjektive Rechte für die Volksgruppen. Nach dem Vorschlag einer allgemeinen Definition des Begriffs «Minderheit» und der Darstellung des materiellen und formellen Minderheitenrechts wird die de jure- und de facto-Minderheitenlage in Frankreich diskutiert. Obwohl die französische Rechtsordnung offiziell die Existenz ...

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