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Von der vis maior zur höheren Gewalt
Die kontrovers geführte Diskussion um den Begriff der höheren Gewalt gibt Anlaß, Anhaltspunkte für eine Bestimmbarkeit des in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen verwendeten Begriffes aus einer Betrachtung derjenigen Quellen zu gewinnen, die die rechtliche Entwicklung des Begriffes bezeugen. Dabei zeigt sich, daß der Grund für eine mangelnde positive Bestimmbarkeit in dem von der römischen Jurisprudenz beschrittenen Abstraktionsprozeß zur Beurteilung qualifizierter Schadensereignisse ...

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