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"Welche Weiterungen hat § 15a InsO gegenüber dem früheren Rechtszustand gebracht?"
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, 00, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Der durch das MoMiG neue normierte § 15a InsO fasst erstmals die Insolvenzantragspflichten und den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung in einer Norm zusammen. Während nach der alten Rechtslage die Antragspflichten und die Strafbewehrung noch in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Gesellschaftsformen (AktG, GenG, ...

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