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Das Pflichtangebot im Spannungsfeld zwischen Kapitalmarkt- und Konzernrecht
Minderheitsaktionäre können die Übernahme von Aktiengesellschaften in der Regel lediglich passiv hinnehmen. Für Minderheitsaktionäre börsennotierter Gesellschaften ist das in § 35 Abs. 2 WpÜG statuierte Pflichtangebot daher eine bedeutsame Neuregelung. Es stellt sich die Frage, ob die Regelung lediglich dem Funktionenschutz des Kapitalmarktes dient, oder ob sie darüber hinaus auch den Schutz der Individualinteressen der Minderheitsaktionäre bezweckt. Letzteres ist für ...

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