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Das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung nach dem IPR-Reformgesetz von 1999
Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und für außervertragliche Schuldverhältnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslücken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass ...

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