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Der Zusammenschluß von Großunternehmen im deutschen und europäischen Kartellrecht
Der Zusammenschluß besonders großer Unternehmen begegnet grundsätzlicher wettbewerbspolitischer Skepsis. Der Gesetzgeber hat sein diesbezügliches Unbehagen in 23a Abs. 1 Nr. 2 GWB zum Ausdruck gebracht. Gerade die Bedeutungslosigkeit dieser Norm in der Kartellrechtspraxis zeigt aber, wie schmal auch aus der Sicht der Rechtsanwendung der Grat zwischen unverzichtbarem Marktstrukturschutz und ungerechtfertigtem Dezisionismus ist. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, über die ...

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