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Das Domkapitel nach dem Codex Iuris Canonici von 1983 unter besonderer Beruecksichtigung der Rechtslage in Deutschland und Oesterreich
Die Kathedralkapitel sind durch verschiedene Bischofswahlen im deutschsprachigen Raum Ende der achtziger Jahre Gegenstand öffentlichen Interesses geworden. Das wirft wieder einmal die Frage nach der Rolle dieser altehrwürdigen Institution innerhalb des Bistums auf. Der Codex Iuris Canonici, der wenige Jahre vor den genannten «Investiturstreitigkeiten» in Kraft getreten ist, hat auch das Recht der Domkapitel - wenigstens äußerlich - einschneidend verändert. ...

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