Checkliste 14 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle ...
Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht -- unter den Prüfungsvermerk -- das Berufssiegel ...