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Der Schutz des Vertragspartners bei Fehlvorstellungen über die Rechtsform aufgrund falscher Firmierung
Offenbart ein Unternehmensträger nicht seine tatsächliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Möglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschätzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansätze zu untersuchen und ...

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