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Gemeingebrauch an oberirdischen öffentlichen Gewässern, insbesondere die Schiffahrt auf Schweizer Gewässern
Die Regelung des Gemeingebrauchs, bzw. der Benützung öffentlicher Sachen im allgemeinen, wird in zunehmendem Masse von Bundesrecht mitbestimmt. Die Arbeit versucht unter Berücksichtigung dieser bundesrechtlichen Einflüsse, eine zeitgemässe Darstellung der öffentlich-sachenrechtlichen Benützungsordnung wiederzugeben. Im ersten Teil wird dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob und inwiefern dem einzelnen aufgrund der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein bundesrechtlicher Anspruch auf die Benützung öffentlicher Sachen ...

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