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LkSG
Zum Werk Das LkSG verpflichtet Unternehmen, die international anerkannten Menschenrechte zu achten (insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen). Dadurch sollen zum einen Menschenrechte gestärkt ...

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