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Betriebsteilübergang gemäß § 613 a BGB und die Zuordnung der übergehenden Arbeitsverhältnisse
Sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich regelmäßig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders relevant wird diese im Anwendungsbereich des § 613 a BGB, da in diesen Fällen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den Übernehmer übergehen. Diese Arbeit stellt zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613 a BGB ...

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