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Die Vorgesellschaft zu einer SCE
Vorgesellschaften zu supranationalen Gesellschaftsrechtsformen werden in Deutschland dem nationalen Vorgesellschaftsrecht folgend überwiegend als rechtsfähige, dem Recht der angestrebten Körperschaft angenäherte Vorvereinigungen qualifiziert. Die pauschale Übertragung nationalen Rechts auf einen europäischen Sachverhalt schließt aber eine Auseinandersetzung mit europäischem Gesellschaftsrecht aus. Vielmehr muss sich auch die Rechtsnatur der Vorgesellschaft zu europäischen Gesellschaftsformen zunächst nach dem europäischen Gesellschaftsrecht bestimmen. Eine Übertragung nationaler Grundsätze ...

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