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Zur Integration von Kindern mit Hörbeeinträchtigung in der Grundschule
Das Vorliegen einer Hörschädigung ist ein Ausschlusskriterium für eine integrative Beschulung eines hörgeschädigten Kindes. Fertig, Schluss." So oder ähnlich klingt es - auf den Punkt gebracht - häufig noch immer von Seiten zahlreicher Hörgeschädigtenpädagogen, wenn Eltern für ihr Kind mit einer Hörbeeinträchtigung eine integrative Beschulung anstreben. Mit einer fast unerschütterlichen Selbstverständlichkeit geht man in Fachkreisen noch immer davon aus, dass ...

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