Das psychotherapeutische Gerichtsgutachten
Der psychotherapeutische Sachverständige befindet sich in Ausübung seiner Tätigkeit in einer exponierten Situation, die sich grundsätzlich von dem geschützten psychotherapeutischen Setting unterscheidet. Peter Geißler, der selbst seit einigen Jahren Gerichtssachverständiger ist, beschreibt diese Tätigkeit ausführlich anhand von drei Fallbeispielen: einem Obsorgegutachten, einem forensischen Gutachten und einem arbeits- und sozialrechtlichen Gutachten sowie mittels einer ausführlichen Darstellung der OPD-2-Diagnostik.Geißlers persönlicher Erfahrungsbericht zeigt ...