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Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis
Die gelebte Homosexualität widerspricht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Gleichgeschlechtlich verheiratete Bewerber für den Dienst der katholischen Kirche können deshalb allein wegen ihres Personenstandes abgelehnt und kirchliche Arbeitnehmer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, nur aus diesem Grunde entlassen werden. Ist diese Praxis der katholischen Kirche, die weit über das hinausgeht, was "normalen" Arbeitgebern erlaubt ist, rechtlich zulässig? Anne Geismann untersucht ...

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