Letztwillige Schiedsverfügungen
Nach § 1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20. Jahrhundert sehr selten waren, beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum ...