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Unternehmensbezogene Geschäfte
Die rechtsgeschäftliche Stellvertretung von Unternehmen gleich welcher Branche, Größe und Rechtsform bemisst sich in der Rechtspraxis oftmals nach den sog. Grundsätzen über unternehmensbezogene Geschäfte. Diese höchstrichterlich entwickelte Rechtsfigur dient der Überwindung von Beweisschwierigkeiten. Das Offenkundigkeitsprinzip aus § 164 BGB ist hiernach gewahrt, sofern das Handeln im Namen eines Unternehmens nach den konkreten Umständen des Einzelfalles hinreichend erkennbar war. Wissenschaft und ...

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