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Das Konzept der Anteilseignerbesteuerung nach § 22 UmwStG 2006 ¿ insbesondere im Vergleich zu § 21 UmwStG 1995
Die steuerneutrale Einbringung von Unternehmensteilen oder Kapitalgesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist in den §§ 20 ff. UmwStG geregelt. Dabei ist § 22 UmwStG i.d.F. des SEStEG die zentrale Vorschrift der Anteilseignerbesteuerung und löst insofern das Institut einbringungsgeborener Anteile i.S.v. § 21 UmwStG a.F. ab. Gegenstand der Arbeit ist das System der Besteuerung sperrfristbehafteter Anteile nach § 22 UmwStG ...

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