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Missbrauchsverbot als Durchsetzungsinstrument
Gegenstand der Arbeit ist - gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts gegen Facebook betreffend die Zusammenfu¿hrung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen - die Frage, ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden ko¿nnen. Hierbei soll auch u¿berpru¿ft werden, ob allfa¿llige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht u¿berwunden werden mo¿gen. Damit ...

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