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Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen
Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes - ebenso wie in der Bundeswehr - erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken. Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen ...

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