Zum wohnungseigentumsrechtlichen Änderungsrecht
Das wohnungseigentumsrechtliche Änderungsrecht ist der Schlüssel zur individuellen Gestaltung des Wohnungseigentumsobjekts. Geht mit einer Änderungsmaßnahme die bloße Möglichkeit der Interessensbeeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer einher, so hat der Änderungswillige die Zustimmung aller einzuholen. Gelingt dies dem Änderungswilligen nicht, so kann er unter den abgestuften Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. In dieser Gestalt gedenkt der Gesetzgeber ...