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Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt
Der Ausgleich der Imparität zwischen zwei Vertragsparteien ist ein häufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte und gewährleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparität soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ...

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