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Staudingers Kommentar BGB § 823 A-D. (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte, Persönlichkeitsrecht, Gewerbebetrieb)
Der Schwerpunkt der lange erwarteten Neubearbeitung 2017 des 1. Teilbandes zum Recht der unerlaubten Handlungen, § 823 A-D, liegt in der einzigartig umfassenden Aufbereitung der dynamischen Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des "Persönlichkeitsrechts" und des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs". Neu hinzugekommen ist das Internetrecht. Daneben finden sich interessante auf aktuellem Stand befindliche grundlegende Ausführungen zu den geschützten Rechten und Rechtsgütern (§ ...

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