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Die Zuständigkeit für Entscheidungen in Ehesachen und in anderen Familiensachen aus Anlass von Ehesachen sowie deren Anerkennung und Vollstreckung in der EG und in der Schweiz
Am 1.3.2001 ist die sogenannte EheVO (Verordnung der EG 1347/2000) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Zuständigkeit der Behörden für grenzüberschreitende Eheverfahren und damit zusammenhängende andere Familiensachen erstmalig für den gesamten Raum der EG einheitlich. Daneben stellt die Verordnung die Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten der EG auf. ...

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