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Die EU-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen
Durch den Vertrag von Amsterdam hat die «Europäisierung» des internationalen Zivilverfahrensrechts einen kräftigen Impuls erfahren. Auf dieser Grundlage basiert auch die am 21. Januar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel. Diese Verordnung scheint auf den ersten Blick für den grenzüberschreitenden Verkehr Erleichterungen zu schaffen. Bei näherer Betrachtung birgt sie jedoch auch Risiken, in erster Linie für den Schuldner. ...

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