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Europäisches Zivilprozessrecht
Die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO), das Herzstück des europäischen Zivilprozessrechts, ist jüngst einer eingehenden Revision unterzogen worden, die Neufassung ist am 10. Januar 2015 in Kraft getreten. Wichtige Neuerungen betreffen das Recht der Gerichtsstandsvereinbarungen und der parallelen Rechtshängigkeit ("Torpedo-Klagen"), ferner wird die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen grundlegend neu geregelt (Wegfall des Erfordernisses der Vollstreckbarerklärung). Hinzu kommen zahlreiche Änderungen ...

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