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Der Zugang zu elektrischen Versorgungsnetzen nach der Energierechtsreform von 1998
Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft fundamental geändert. Die bis dahin geltende kartellrechtliche Freistellung für Energieversorgungsunternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde abgeschafft. Damit entfielen die geschlossenen Versorgungsgebiete. Mit dem System des verhandelten Netzzugangs (§ 5 und 6 EnWG) und dem Alleinabnehmer-System ...

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