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Haftung gemäß § 30 OWiG für die Begehung unternehmensbezogener Straftaten im internationalen Konzern
Thema der Untersuchung ist die praxisrelevante Frage nach der Existenz und Reichweite einer sanktionsrechtlichen Haftung im Konzern. Nach geltendem Recht ist sie anhand des § 30 OWiG zu beantworten und höchst umstritten. Schwerpunktmäßig behandelt werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen für aktives Tun und Unterlassen, die Verantwortlichkeit nach § 130 OWiG und der transnationale Geltungsbereich des § 30 OWiG. Weitere ...

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