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Gesellschaftsrecht
Zum Werk Das Gesellschaftsrecht wird durch Einzelgesetze für die jeweiligen Rechtsformen geprägt. Bei gesonderten Kommentierungen findet aber das Verbindende nicht genügend Berücksichtigung. Der Kommentar beinhaltet in einem Band Kommentierungen zu diesen Einzelgesetzen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Daher werden häufig benötigte oder besonders strittige Bestimmungen vertieft dargestellt, andere nur knapp erläutert. Kommentiert werden folgende Einzelgesetze:BGB (Auszug)HGB (Auszug)PartGGGmbHGAktGGenGDCGK ...

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