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Besitzlose Mobiliarsicherheiten im Absonderungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Verwertungsprobleme
Seit langem ist bekannt, daß die konkursrechtliche Behandlung besitzloser Mobiliarsicherheiten als Aus- und Absonderungsrecht eine Ursache für die sich häufende Massiglosigkeit im Konkursverfahren ist. Dieser Zustand sollte in der Reform des Insolvenzrechts durch deren Beschränkung zum Wohl des Verfahrens und der heute fast leer ausgehende Konkursgläubiger beseitigt werden. Mit der Frage, ob dieses Ziel kurz vor Erlaß der neuen Insolvenzordnung ...

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