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Lizenzkartellrecht
Die Wirkungen des Lizenzvertrags im Wettbewerb sind ambivalent: Einerseits wird das Potenzial zur Marktbeherrschung, die schon vom Vertragsgegenstand - von rechtlich oder faktisch geschützten Immaterialgüterrechten - ausgehen kann, durch Parteiabsprachen zusätzlich gesteigert. Andererseits werden dem Lizenzvertrag auch wettbewerbsfördernde Wirkungen zugeschrieben. Entsprechend erfährt der Lizenzvertrag eine Sonderbehandlung im Kartellrecht. Schrittmacher für die Entwicklung des Lizenzkartellrechts sind vor allem die USA und ...

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