Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des...
»Außergesetzliches« bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mündlichen Urteilsbegründung: Erstens moralische Ausführungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausführungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulässigkeit außergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als »Freiraum« des Richters begriffenen mündlichen Urteilsbegründung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven ein: Zunächst ...